Informationen zu Dienst Schutz
Quellen und Hinweise
Diese Website dient der ersten Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung Ihrer Haftung oder Ihres konkreten Vertrags. Mit einer Anfrage beginnt kein Versicherungsschutz.
Die folgenden Primärquellen wurden am abgeglichen:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.10.2010 – 8 AZR 418/09: Haftung bei betrieblich veranlasster Tätigkeit; auch bei grober Fahrlässigkeit sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
- § 100 VVG – Haftpflichtversicherung: Die vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherung umfasst berechtigte Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten: Grundlage für bedarfsgerechte Beratung und deren Dokumentation.
Beitrag und Vertragsumfang
Für diese Domain wird kein pauschaler Tarifpreis zugesagt. Beiträge hängen unter anderem von Tarifbereich, Tätigkeit, gewünschtem Schutz und Risikoprüfung ab. Angaben zu Schlüsseln, Regress und Nebentätigkeiten sind Prüfpunkte, keine Deckungszusage. Bereits bekannte Schäden werden regelmäßig nicht von einem neu abgeschlossenen Vertrag erfasst.
Ihre Unterlagen und vorhandener Schutz
Arbeitgeberdeckung, eigene Verträge und Nebentätigkeiten müssen getrennt abgeglichen werden. Selbstständige und freiberufliche Einsätze können eine eigene Berufshaftpflicht erfordern. Für vorhandene Vertrags- und Servicezugänge können Sie den Finanzmanager-Kundenlogin nutzen oder einen Zugang einrichten.
Anbieterangaben: Impressum und Erstinformation. Bitte senden Sie im Anfrageformular keine Patienten- oder Gesundheitsdaten.